
Die EU hat sich verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Da die Investitionen zur Erreichung der Klimaschutzziele bislang zu gering ausgefallen sind, hat die EU-Kommission einen Plan erarbeitet, der nachhaltige Finanzierungen stärken soll. In diesem Zuge wird ein klares und detailliertes EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten eingerichtet, das auf europäischer Ebene für alle Akteure im Finanzsystem allgemeingültig ist. Durch EU-Labels sollen umweltfreundliche Finanzprodukte gekennzeichnet werden. Insgesamt möchte die EU-Kommission einen Beitrag dazu leisten, dass Umweltverschmutzung gemindert oder sogar vermieden wird und die Biodiversität und unsere Ökosysteme wieder hergestellt werden.
Bestandteile des European Green Deal
Ambitionierte Klimaschutzziele der EU für 2030 und 2050Versorgung mit sauberer und sicherer EnergieMobilisierung für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft„Null-Schadstoff-Ziel“ für eine schadstofffreie UmweltEnergie- und ressourcenschonendes BauenÖkosysteme und Biodiversität erhalten und wiederherstellenFaires, gesundes und umweltfreundliches LebensmittelsystemRaschere Umstellung auf eine nachhaltige und intelligente MobilitätGerechte TransformationFinanzierung der Transformation
Auch die Baubranche soll bezogen auf Neubauten oder Sanierungen so agieren, dass eine Kreislaufwirtschaft gegeben ist. Aspekte wie Reparaturfähigkeit, Nachrüstbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Umfunktionierung, Demontage und Abbau im Gebäudesektor sowie eine Reduzierung des Ressourcenverbrauchs sind diesbezüglich zu beachten. Bestandteile, die beim modularen Bauen in Teilbereichen Anwendung finden.
Im neuen Themenreport geht KLEUSBERG auf die Langlebigkeit und Ressourcenschonung durch modulare Gebäudestrukturen ein.
Anhand einer Lebenszyklusanalyse soll der erforderliche Nachweis erbracht werden. Ziel der Kreislaufwirtschaft ist es, den Wert eines Gebäudes, seiner Materialien und Ressourcen so lange wie möglich zu erhalten und eine möglichst effiziente Nutzung herbeiführen, sodass Abfallaufkommen und die Freisetzung gefährlicher Stoffe in allen Phasen des Lebenszyklus minimiert werden.
Am 01.01.2022 tritt die erste Stufe der Nachweisführung zur EU-Taxonomie in Kraft. 7 der 11 technischen Taxonomie-Kriterien lassen sich mit den im DGNB System geforderten Anforderungen verifizieren. Die übrigen vier Bewertungskriterien sind in Deutschland bereits über gesetzliche Mindestanforderungen abgedeckt. Die Erfüllung der Taxonomie-Kriterien leistet einen positiven Beitrag auf das Zertifizierungsergebnis der DGNB. Die Prüfung kann sowohl begleitend als auch unabhängig zur DGNB Zertifizierung erfolgen.

Foto©: DGNB
Studie zur Marktfähigkeit der Kriterien der EU-Taxonomie für Gebäude
Die DGNB und ihr Projektteam veröffentlichten im März 2021 eine Studie, bei der 62 Gebäude mit 24 Marktteilnehmern aus 11 Ländern untersucht wurden. Darunter 20 Objekte in Deutschland. Dabei wurde geprüft, inwieweit die Projekte konform mit den Anforderungen der EU-Taxonomie gehen. Im Zuge dessen hat sich gezeigt, dass DGNB-zertifizierte Projekte aufgrund der Verfügbarkeit von detaillierten Daten deutlich besser abschneiden als andere Bauten. Außerdem wiesen sie einen geringeren Aufwand bei der Bearbeitung der Nachweisführung der Taxonomie-Kriterien auf. Die neueste Version der EU-Kriterien wird in die Zertifizierungssysteme der DGNB integriert und die ESG-Verifikation im Standard miteinbezogen. Sie wird gemeinschaftlich von der DGNB und ihren europäischen CPEA-Partnern für den Immobiliensektor eingeführt und für die Bereiche Neubau, Sanierung, Erwerb und Eigentum gelten. Sie orientiert sich an den aktuell vorliegenden Taxonomie-Kriterien und dient als verlässlicher, qualitätsgesicherter Nachweis für Projekte, die aufgrund der Einhaltung der Kriterien bessere Finanzierungskonditionen erhalten sollen. Mit der ESG-Verifikation entsteht ein praxisorientiertes System zur Umsetzung der EU-Anforderungen. Die Einreichung von Projekten für diese Verifikation erfolgt anhand von Dokumentationsanforderungen.
Prozess der ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie:
Der Antragsteller meldet das Projekt bei der DGNB zur ESG-Verifikation anDem Antragsteller werden ein Fragebogen und ein Leitfaden zur Anwendung zugschicktDie Unterlagen werden zur Prüfung bei der DGNB eingereichtDie DGNB prüft abschließend und erstellt einen BerichtAlle wichtigen Informationen finden Sie auch noch mal zusammengefasst auf der Website der DGNB.
Die Studie steht auf Englisch zum Download zur Verfügung.
Ziele der Finanzwirtschaft
Finanzierung der MarkttransformationLeichterer Zugang für Unternehmen zu nachhaltigen FinanzierungsmöglichkeitenVereinheitlichung von Berichterstattungsstandards, die die Nachhaltigkeitskriterien angemessen widerspiegelnIntegration der Nachhaltigkeitsrisiken in das Risikomanagement der BankenMonitoring des Alignments zwischen den Green Deal Zielen und dem FinanzmarktUmweltziele der EU-Taxonomie im Überblick
Ab 1. Januar 2022
Klimaschutz – Minderung des KlimawandelsAnpassung an den KlimawandelAb 01. Januar 2023
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und MeeresressourcenÜbergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung, RecyclingVermeidung und Verminderung der UmweltverschmutzungSchutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der ÖkosystemeBleiben Sie up to date! Abonnieren Sie unseren Newsletter und erfahren Sie von spannenden Projekten, aktuellen Trends und exklusiven Einblicken. Einfach anmelden und nichts verpassen!