Glossar | KLEUSBERG

Glossar

Erklärungen für Fachbegriffe, Abkürzungen, Bezeichnungen etc.

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aBG – allgemeine Bauartgenehmigung

Bekanntermaßen sind Neubauten in Deutschland immer genehmigungspflichtig. Da ein Modulgebäude zunächst ein nicht geregeltes Bauprodukt nach Angabe der Bauordnungen der Länder (LBOs) darstellt, ist für die Genehmigungsfähigkeit ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis in Form von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ), allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) oder Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) erforderlich. Seit Juli 2017 ersetzt die allgemeine Bauartgenehmigung die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Im Vergleich zur bauausichtlichen Zulassung, die sich auf die Genehmigungsfähigkeit von Bauprodukten (beispielsweise Fenstern als einzelne Baugruppe) bezieht, gilt die aBG für eine Bauart. Durch das Zusammenfügen von Bauprodukten entstehen so bauliche Anlagen – bezogen auf KLEUSBERG Modulgebäude. In der aBG sind relevante Eigenschaften einer Bauart, Verwendungsbereiche, Verarbeitungsaspekte sowie Informationen zu Transport, Lagerung und Kennzeichnung definiert. 

KLEUSBERG verfügt als erster Modulbau-Anbieter über die vom DIBt erteilte allgemeine Bauartgenehmigung. Zulassungsnummer Z-19.33-2537.

Mehr über die allgemeine Bauartgenehmigung bei KLEUSBERG

abP – Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Diese Prüfzeugnisse werden für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten gemäß den Landesbauordnungen der Länder erteilt und dienen als Verwendbarkeitsnachweis. Ein abP wird erteilt, wenn die Verwendung des Bauproduktes bzw. der Bauart nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anliegen dient. Neben den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses gibt es die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) sowie die Zustimmung im Einzelfall (ZiE). Welche Nachweisart erforderlich ist, wird vom Deutschen Institut für Bautechnik bekannt gemacht. Ein abP ist nur gültig, wenn die Bauausführung mit den darin beschriebenen Aufbau- und Einbaurichtlinien und baulichen Anforderungen übereinstimmen. Die Gültigkeit dieses Nachweises ist begrenzt. 

Mehr über die bauaufsichtlichen Zulassungen im Modulbau

Alles-aus-einer-Hand-Prinzip

"Alles aus einer Hand" bedeutet für KLEUSBERG ein maßgeschneidertes Gesamtkonzept. Von der Beratung über die Planung und Ausführung bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe übernimmt KLEUSBERG alle Bauaufgaben. Gerne in Zusammenarbeit mit einem externen Architekturbüro soweit gewünscht. Kunden profitieren von der Termin- und Festpreisgarantie.

Arbeitsstättenrichtlinie

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (auch Arbeitsstättenregeln oder ASR) konkretisieren die Anforderungen der in Deutschland gültigen Verordung für Arbeitsstätten. So wird beispielsweise in der ASR A4.1 "Sanitärräume" die Anzahl und Gestaltung der benötigten Toiletten, Waschräume und Duschgelegenheiten definiert. 
Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind (Vermutungswirkung). Der Arbeitgeber ist allerdings nicht zur Einhaltung der Technischen Regeln verpflichtet. Wählt er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eine andere Lösung, muss er damit jedoch mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Die ASR werden von den Arbeitsschutzbehörden (dazu zählen beispielsweise Gewerbeaufsichtsämter) der Bundesländer kontrolliert. Diese Kontrollen werden oft unangemeldet durchgeführt und können bei Nichteinhaltung der Vorschriften für den Arbeitgeber verbindliche Anordnungen oder in besonders schwerwiegenden Fällen sogar die Stilllegung der Anlagen und Maschinen zur Folge haben.

Aufenthaltsräume

Es wichtig, auch während geplanter Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen an das Wohl und die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu denken. KLEUSBERG liefert temporäre Sozialräume mit allem, was dazugehört – schlüsselfertig, komplett eingerichtet und entsprechend der Arbeitsstättenverordnung. 

Erhalten Sie Informationen über Sozialcontainer

Auftraggeber-Informations-Anforderungen

Auftraggeber-Informations-Anforderungen (kurz AIA) werden auch als Lastenheft bezeichnet. Es handelt sich um einen Begriff aus der BIM-Arbeitsweise. Verstanden wird darunter die Summe aller inhaltlichen Festlegungen, die ein Bauherr von seinen Auftragnehmern einfordert. AIAs bilden Sie inhaltliche Grundlage des BIM-Abwicklungsplans.

Außenraffstore

Außenraffstores sind bewegliche Sonnenschutzsysteme, die nur im Außenbereich zum Einsatz kommen. Sie sind größer dimensioniert und stabiler als Jalousien, um den Witterungsbelastungen durch Regen, Wind, Schnee und Hagel besser standhalten zu können. Raffstores bestehen aus Lamellen, Bändern (auch Schnüre oder Kordel genannt), Führungs-, Ober- und Unterschienen sowie einem Kurbel- oder Motorantrieb. Der Sonnenschutz wird an der Fassade angebracht. Sie bieten einen guten Sonnenschutz, da sie vor der Verglasung montiert werden. Durch die beweglichen Lamellen ist sowohl eine Steuerung des Lichteinfalls als auch eine Verdunkelung des Raums möglich.

Mehr über Raffstores auf Baunetzwissen erfahren

Ausstellungscontainer

Ausstellungs- oder Messecontainer sind Verkaufscontainer speziell für den Einsatz auf den unterschiedlichsten Events. Die auf bis zu 3 Geschosse aufstellbaren mobilen Raumeinheiten werden vorzugsweise als Präsentations- und Besprechungszimmer oder als Verkaufsstand verwendet. Dabei überzeugen die flexiblen Ausstellungscontainer der Serie PLUS besonders durch ihre schnelle Auf- und Abbauzeit sowie einer einfachen Montage und machen so jeden Event-Besuch zu einem echten Erlebnis.

Nähere Informationen zu Ausstellungscontainer