Planung von Container-Flüchtlingsunterkünften | KLEUSBERG

Flexibilität in Krisenzeiten: Temporäre Lösungen zur Sicherung der Infrastruktur

Die Sicherung und Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur sind von entscheidender Bedeutung, um in Krisensituationen eine funktionierende Gesellschaft und Wirtschaft aufrechtzuerhalten.
Temporäre Gebäudelösungen spielen eine maßgebliche Rolle, da sie dringend benötigte Infrastruktur innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung stellen können, um Menschen zu schützen, medizinische Versorgung zu gewährleisten und grundlegende Bedürfnisse zu erfüllen.

Ein wesentlicher Aspekt ist, dass die temporären Strukturen effektiv und angemessen sind, um die Bedürfnisse der Betroffenen zu berücksichtigen. Bei der Standortauswahl sollte daher darauf geachtet werden, dass er sicher, zugänglich und in der Nähe von Ressourcen wie Wasser, Strom und medizinischer Versorgung liegt. Im Bedarfsfall können auch Frisch- und Abwassertanks sowie mobile Solarsysteme für Container eine autarke Infrastruktur herstellen.

Auch die Bodenbeschaffenheit und eventuelle vorbereitende Gründungsmaßnahmen sind bei der Auswahl des Standorts zu berücksichtigen. Benötigt wird ein fester und ebener Untergrund. Kleinere Unebenheiten können je nach Tragfähigkeit des Untergrunds und Größe der temporären Anlage mit Fundamentplatten ausgeglichen werden.

Bei allen Planungsprozessen muss sichergestellt werden, dass die örtlichen Bauregulierungen und -vorschriften eingehalten werden und die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Auch wenn Containergebäude geeignet und darauf ausgelegt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden, gelten sie im Sinne der Landesbauordnungen der Bundesländer nicht als sogenannte „fliegende Bauten“, sondern als „bauliche Anlage“, die beispielsweise aus mehreren Bürocontainern oder Wohncontainern bestehen. Sie sind somit genehmigungspflichtig und man benötigt für die Aufstellung eine Baugenehmigung.

Die Landesbauordnungen schreiben exakt vor, welche technischen Nachweise erbracht werden müssen, damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Hierunter fallen die Statik des Gebäudes, abgeleitet aus der Typenstatik der Container, der Nachweis der Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes, ggf. in Form eines Brandschutzkonzeptes, der Nachweis des Schallschutzes, des Wärmeschutzes und der Energieeffizienz.
In manchen Regionen können auch Nachweise der Schneelast oder der Windlast erforderlich sein. Auch das Einhalten von Abstandflächen, Grenz- und Baulinien und ggf. sogar zum Natur- und Baumschutz müssen nachgewiesen werden. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt maßgeblich von der geplanten Standzeit des Containergebäudes ab. Außerdem können die Genehmigungen nach den lokalen Bauvorschriften und-regelungen variieren.

Die Beheizung der Container erfolgt standardmäßig über Elektrokonvektoren alternativ Gasheizungen. Je nach Nutzungszeitraum können auch Warmwasser-Heizungen mit oder ohne Anschluss an eine Bestandsanlage installiert werden. Zur Klimatisierung werden Klimageräte oder Invertergeräte eingesetzt.
Grundsätzlich spielt die Dauer der Nutzung eine Rolle, da bei Standzeiten über 24 Monate eine GEG-konforme Ausführung der Container notwendig ist. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die energetischen Vorgaben an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Es enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von (temporären) Gebäuden. In der Regel ist nach 60 Monaten die maximal erlaubte Standzeit für Containeranlagen erreicht. Gemäß GEG müssen für diese Gebäudestandzeit die Nachweise zum Mindestwärmeschutz und zum sommerlichen Wärmeschutz geführt werden.

Bei der Raumgestaltung ist darauf zu achten, ausreichend sanitäre Einrichtungen für die Aufrechterhaltung der Hygienebedingungen einzuplanen. Eine Mischung aus Gemeinschaftsräumen und persönlichen Unterbringungsmöglichkeiten sorgt für soziale Interaktionen, ohne die Privatsphäre der Bewohner außer Acht zu lassen. Die Räumlichkeiten sollten auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sein, und es sollten barrierefreie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt werden. Wohnräume unterliegen generell höheren Anforderungen als z. B. Bürocontaineranlagen für den Bau. Dazu gehören z. B. Anforderungen an Entwässerung, Brandschutz und Energieverbrauch, Raumklima, Lärm und weitere spezielle Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
Die Grundausstattung vieler Mietwohncontainer beinhaltet bereits hochwertige Details wie außenliegenden Sonnenschutz, LED-Panels oder die Elektroinstallation. Auch Rauchmelder, Sicherheitsschlösser, Blitzschutz- und Brandmeldeanlagen, Gegensprechanlagen, Erste-Hilfe-Kästen und Feuerlöscher stehen optional zur Verfügung, um die Sicherheit im Container zu gewährleisten.

Die Nachnutzung von temporären Gebäuden nach einer Krisensituation stellt eine wichtige Überlegung dar, um Ressourcen effizient zu nutzen und langfristigen Nutzen aus den errichteten Strukturen zu ziehen. Temporäre Gebäude können beispielsweise zu Bildungseinrichtungen oder Gemeindezentren umfunktioniert werden. Vorteil ist die flexible Erweiterungs- und Aufstockungsmöglichkeit der modularen Einheiten.
Als Teil einer strategischen Reserve für den Fall zukünftiger Krisensituationen können diese schnell wieder aktiviert werden, um als Unterkünfte oder Notfallzentren zu dienen. Insbesondere in Gegenden, die von Naturkatstrophen betroffen waren, können sie auch als temporäre Ferienunterkünfte genutzt werden.

 

Referenzen:

Gemeinschaftsunterkunft für 54 Personen
Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen sowie Asylantragsteller*innen aus Mietcontainern. Variabel nutzbar von Einzelpersonen und Familien. Ausgestattet mit Aufenthaltsraum, Küchen, Waschraum, Sanitäranlagen sowie Büro- und Verwaltungsbereich. Mietdauer 24 Monate.

 Gemeinschaftsunterkunft | Main-Tauber-Kreis (kleusberg.de)

 

Wohnanlage für Flüchtlinge
Seit 2015 nimmt die Stadt Remseck geflüchtete Menschen in Erst- und Anschlussunterbringung auf. Zahlreiche ehrenamtlich Engagierte kümmern sich um die Männer, Frauen und Kinder und unterstützen sie, wo es nötig ist. An zwei unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet sind nun insgesamt drei weitere Anlagen zur Unterbringung von ca. 120 Geflüchteten aus temporären Mietcontainern erstellt worden. Die Anlagen werden zunächst für 24 Monate gemietet. Ausgestattet sind sie mit Wohnräumen, Aufenthaltsräumen sowie Sanitär- und Küchenbereichen.

Flüchtlingsunterkünfte in Remseck aus KLEUSBERG Mietcontainern

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