Die Baustelleneinrichtung umfasst alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um eine Baustelle funktionsfähig und sicher zu gestalten, einschließlich der Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen. Zu den Sanitäreinrichtungen gehören Toilettenräume, Waschräume mit Duschen, Umkleideräume oder anschlussfreie Toilettenkabinen mit Handwaschgelegenheiten. Sanitärräume für Baustellen können sich in ortsfesten Räumlichkeiten in bestehenden Gebäuden befinden oder mit mobilen Sanitärcontainern gelöst werden. Bei der Auswahl der passenden Raumlösungen und Ausstattung gilt es jedoch, gesetzliche Anforderungen an Sanitäreinrichtungen auf Baustellen zu beachten. Wir zeigen Ihnen, um welche es sich handelt und wie Sie ganz einfach die Vorschriften einhalten.
Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Bereitstellung von Sanitärräumen auf der Baustelle?
Schlechte sanitäre Bedingungen beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden der Bauarbeiter, sondern gefährden auch die Effizienz und Qualität der Arbeit und können zu Gesundheitsproblemen führen. Daher ist es umso wichtiger, die geltenden Vorschriften an Sanitärräume auf Baustellen zu verstehen und nach ihnen zu handeln. Geltende Regelungen zur Bereitstellung von Toiletten und Waschgelegenheiten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung ASR A4.1. Weitere Standards und Prinzipien für die Baustelleneinrichtung sind in dem Arbeitsschutzgesetz, den Baustellenverordnungen, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Arbeitsschutzstandards und Gleichstellungsvorschriften festgehalten.
Welche Mindestanforderungen gelten bei der Ausstattung von Baustellentoiletten und Sanitärräumen?
Die grundlegenden Sanitäranlagen für Baustellen mit geringer Mitarbeiteranzahl umfassen eine Waschgelegenheit sowie eine abschließbare Toilette. Je nach Größe der Baustelle sollten zusätzliche Faktoren berücksichtigt werden:
Sind Toiletten/Waschräume auf einer Baustelle Pflicht?
Prinzipiell lässt sich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entnehmen, dass der Arbeitgeber Toilettenräume in der Nähe von Arbeitsräumen sowie Kantinen- oder Pausenräumen zur Verfügung stellen muss. Auf Baustellen, an denen bis zu zehn Personen arbeiten, können mobile, autarke Toilettenkabinen mit Handwaschmöglichkeiten anstelle von fest installierten Toilettenräumen verwendet werden. Diese sollen in der Zeit vom 15. Oktober bis 30. April beheizbar sein. Bei Tätigkeiten mit geringer Verschmutzung reicht es aus, Waschgelegenheiten bereitzustellen; bei stärker verschmutzenden Arbeiten sind jedoch vollständige Waschräume notwendig.
Waschräume sind verpflichtend, sobald auf einer Baustelle mehr als zehn Personen für einen Zeitraum von über zwei aufeinanderfolgenden Wochen gleichzeitig tätig sind. Diese Anforderung entfällt, wenn die Beschäftigten täglich von der Baustelle zu Betriebsgebäuden mit Sanitäranlagen oder zu an die Baustelle angegliederten Unterkünften zurückkehren.
Die Einhaltung der Anforderungen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Erhaltung der Gesundheit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter auf der Baustelle.
Sollen die Toilettenräume auf der Baustelle nach Geschlechtern getrennt sein?
Wie bei sämtlichen Sanitärräumen ist es erforderlich, Toilettenräume nach Geschlechtern getrennt vorzusehen. Auf Baustellen mit bis zu neun Beschäftigten kann auf die geschlechtsspezifische Trennung verzichtet werden, sofern eine zeitlich getrennte Nutzung gewährleistet ist.
Wie viele Toiletten, Wasch- und Duschplätze braucht man auf einer Baustelle?
Die Anzahl der Sanitäreinrichtungen richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten. Die genaue Menge lässt sich aus der nachstehenden Tabelle entnehmen:
(Quelle: BG BAU – Anzahl von Toiletten, Urinalen, Wasch- und Duschplätzen. Irrtum und Änderungen vorbehalten)
Abmessung und Ausstattung der Sanitärräume auf Baustellen
Bei der Ausstattung von Sanitärcontainern auf Baustellen müssen bestimmte technische Vorgaben berücksichtigt werden, um den Komfort und die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten. Eine wesentliche Anforderung betrifft die Raumhöhe der Sanitärräume, die mindestens 2,30 m betragen sollte. Darüber hinaus ist es für die Anordnung von Waschräumen essenziell, eine freie Bewegungsfläche von 0,5 m2 vor der Dusche oder dem Waschplatz zu gewährleisten. Für die Duschbereiche sollte eine Grundfläche von mindestens 1 m2 berücksichtigt werden, um genügend Platz und Komfort beim Duschen sicherzustellen. Dabei darf die Länge einer Seite nicht weniger als 900 mm betragen.
Weitere Vorschriften für Sanitärcontainer
Es ist erforderlich, dass entsprechend den hygienischen Anforderungen sowohl fließendes warmes als auch kaltes Wasser in den Sanitärcontainern bereitgestellt wird. Darüber hinaus sollen Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Möglichkeiten zum Trocknen der Hände zur Verfügung stehen. Bezüglich der Materialauswahl für die Sanitärräume ist darauf zu achten, dass sowohl Fußböden als auch Wände so gestaltet sind, dass sie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind. Ein zusätzliches Kriterium für die Fußböden besteht darin, dass sie auch im feuchten Zustand rutschhemmende Eigenschaften aufweisen müssen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.
Entfernungsrichtlinien für Sanitärräume auf der Baustelle.
Gemäß Punkt 8.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist festgelegt, dass die Entfernung zu den Toiletten nicht mehr als 100 Meter von der Baustelle betragen darf. Falls aufgrund spezieller Umstände auf der Baustelle diese Vorgabe nicht umsetzbar ist, sollte die Entfernung nicht länger als eine 5-minütige Wegstrecke (zu Fuß oder mit einem vom Betrieb bereitgestellten Verkehrsmittel) betragen.
Gibt es spezifische Vorschriften für die Reinigung und Wartung von Toiletten und Sanitärcontainern?
Die Toilettenanlagen auf Baustellen sollten bei täglicher Benutzung mindestens zweimal pro Woche gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert werden. Es wird jedoch empfohlen, eine tägliche Reinigung durchzuführen.
Welche Folgen drohen bei Nichtbeachtung der Vorschriften für Toilettenanlagen auf Baustellen?
Verstößt ein Arbeitgeber gegen die Verpflichtung, den erforderlichen Toilettenraum oder eine mobile Toilettenkabine bereitzustellen oder stellt diese nicht wie vorgeschrieben zur Verfügung, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet wird, kann der Arbeitgeber strafrechtlich belangt werden. Hier greift die Arbeitsstättenverordnung. Je nach Bundesland überwacht eine zuständige Behörde die Einhaltung der jeweiligen Vorgabe.
Vorteile der Sanitärcontainer von KLEUSBERG
KLEUSBERG bietet ein umfassendes Ausstattungs- und Einrichtungsprogramm, das speziell auf die sanitären Bedürfnisse von Baustellen zugeschnitten ist. Die Frischwasserleitungen aller Sanitäreinheiten werden vor der Auslieferung gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung desinfiziert, wodurch eine direkte Nutzung der Anlage möglich ist. Die dokumentensichere Elektroprüfung im Werk gemäß VDE gewährleistet die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlagen.
Es steht eine große Anzahl an verschiedenen Typengrundrissen für individuelle Anforderungen zur Verfügung. Sie können entweder als reine Toiletten- und Wasch-/Duschcontainer für unterschiedliche Personenanzahlen konzipiert sein oder eine Kombination aus WC/Urinalbecken, Handwaschbecken, Duschkabinen und einer Küchenzeile aufweisen. Die Sanitärinstallationen erfolgen dabei in einer Auf-Putz-Ausführung. Der serienmäßige Lieferumfang beinhaltet unter anderem Wasser-Rückspülfilter. Zusätzlich können Seifen- und Papierhandtuchspender optional angebracht werden.
Maßgeschneiderte Baustellencontainer für jeden Bedarf
Neben den Sanitärcontainern bietet KLEUSBERG ein breites Portfolio an Mietcontainern für Baustellen. Das Angebot erstreckt sich über komplett eingerichtete Büro-, Aufenthalts-, Tagesunterkunfts- und Wohncontainer und wird durch weitere Funktionseinheiten wie Sanitätscontainer, Schwarz-/Weiß-Anlagen oder Baucontainer mit integrierten Küchen ergänzt.