Sozialgebäude in Modulbauweise | KLEUSBERG

Moderne Sozialräume für Ihre Mitarbeiter

Das Betriebsklima und die Zufriedenheit der Mitarbeiter hängen maßgeblich von ihrem Arbeitsumfeld ab. Für eine höhere Effizienz sorgen nicht nur gut ausgestattete Arbeitsplätze, sondern auch die einladenden Aufenthaltsräume, in denen sich die Mitarbeiter untereinander austauschen, ausruhen oder Mahlzeiten zubereiten können. In einem Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten muss laut Arbeitsstättenverordnung ein Pausenraum zur Verfügung gestellt werden. Ein solcher Sozialraum kann als reiner Pausenraum genutzt sowie außerhalb der festgelegten Pausenzeiten für Schulungen und Besprechungen verwendet werden.

Sozialgebäude in Modulbauweise bieten Ihnen entscheidende Vorteile: Unser erfahrenes Team konzipiert mit Ihnen oder gemeinsam mit Ihrem Architekten ein schlüssiges Gesamtkonzept und realisiert dies schnell und sicher. Dabei können Sie auf umfangreiches Know-how setzen – egal ob es um die Einrichtung, Ausstattung oder Haustechnik geht. Dank des modularen Systems können Sie Aufenthaltsräume bauen, die sich ganz nach Ihren Bedürfnissen richten und auch in Zukunft Ihren Anforderungen gerecht werden, wenn der Raumbedarf sich ändert. Und damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, gilt auch hier unsere Festpreisgarantie. Versprochen!
Anforderungen an Pausenräume im Sinne des Baurechts:
  • klar getrennt von den Arbeitsräumen
  • leicht und ungefährlich erreichbar
  • ausreichend groß
  • mit leicht zu reinigenden Tischen
  • Sitzgelegenheit mit einer Rückenlehne
  • Sichtverbindung nach außen
  • geschützt vor Zugluft
  • mit optimaler Beleuchtung, Raumtemperatur und Lüftung
  • ohne störende Faktoren wie Vibrationen, Dämpfe oder Gerüche
  • Umgebungslärm darf nicht mehr als 55 db(A) betragen.
Umsetzungs- und Einrichtungsbeispiele für Ihr Sozialgebäude

2 in 1 – Aufenthalt und Besprechung

Moderne Sitzecken

Freundlich gestaltete Waschräume

Großzügige Umkleidebereiche

Betriebliche Sozialräume
Die Einrichtung der Sozialräume ist für jeden Betrieb verpflichtend und bereits bei der Planung zu berücksichtigen. Dazu zählen Toiletten, Wasch-, Umkleide- und Pausenräume.

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