Allgemeine Bauartzulassung = Brandschutzsicherheit!

Allgemeine Bauartzulassung = Brandschutzsicherheit!

Jetzt ist es amtlich! KLEUSBERG verfügt als erster Modulbau-Anbieter über die vom DIBt erteilte allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) bzw. Bauartzulassung mit der Zulassungsnummer Z-19.33-2537 für sein Modulbausystem.

Neubauten sind, unabhängig von der Bauweise, in Deutschland bekanntermaßen genehmigungspflichtig. Da das Bauordnungsrecht Ländersache ist, ergeben sich die jeweiligen Rahmenbedingungen für eine Baugenehmigung im Wesentlichen aus den Landesbauordnungen der 16 deutschen Bundesländer.

Ein in modularer Bauweise geplantes Gebäude ist genehmigungsfähig, sofern für das zum Einsatz kommende Bausystem beispielsweise eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vorliegt, oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) auf Basis geprüfter Konstruktionsaufbauten – allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) – des jeweiligen Herstellers erwirkt werden kann.

Sowohl konstruktiv als auch in ihren bauphysikalischen Eigenschaften unterscheidet sich die Modulbauweise von KLEUSBERG gravierend von Containerlösungen. KLEUSBERG realisiert jährlich über 100 Bauprojekte modular – z. B. Schul- und Hochschulbauten, Kliniken, Kindertagesstätten oder Büro- und Verwaltungsgebäude mit teilweise mehreren tausend Quadratmetern Geschossfläche. Allen gemeinsam ist, dass sie ohne jegliche baurechtlichen Einschränkungen zeitlich unbegrenzt genutzt werden.

Die klare Abgrenzung bzw. Unterscheidung zwischen einerseits dieser dauerhaften KLEUSBERG Modulbauweise – als echte Alternative zum konventionellen Bauen – und andererseits Containerlösungen für temporäre Nutzungen ist bei der Betrachtung der Genehmigungsfähigkeit entscheidend.

Geprüfte Sicherheit beim Brandschutz über allgemeine Bauartzulassung & Prüfzeugnisse
KLEUSBERG verfügt bereits seit Jahren über die erforderlichen Prüfzeugnisse (abP) für die seiner modularen Bauweise zugrundeliegenden Konstruktionsaufbauten, womit jederzeit eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) erwirkt werden kann. Bereits kurz nachdem die Möglichkeit geschaffen wurde, eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) zu beantragen, hat sich KLEUSBERG als erster Modulbau-Anbieter dazu entschlossen, beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin) diese Zulassung zu erwirken. Bei dem aufwändige Verfahren wurden u. a. zahlreiche Brandversuche und -prüfungen durchgeführt. Als erster Modulbau-Hersteller hat KLEUSBERG damit die Zulassung erhalten. Das vereinfacht den Genehmigungsprozess nochmals gegenüber der bei anderen Anbietern üblichen, nicht mehr zeitgemäßen, Vorgehensweise über eine Zulassung im Einzelfall (ZiE).

Da Modulgebäude immer noch mit Containerlösungen gleichgesetzt werden, die jedoch aufgrund ihrer konstruktionsbedingten bauphysikalischen und brandschutztechnischen Schwächen ausschließlich für temporäre Zwecke genutzt werden sollten, herrscht nach wie vor bei manchen Behörden, Bauherrn und Planern eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit. Befördert wird diese Unsicherheit nicht zuletzt durch Anbieter, die mit Containern versuchen, Bauten für dauerhafte Nutzungen zu errichten. Insbesondere der Nachweis für den konstruktiven Brandschutz kann mit einer Containerkonstruktion nicht entsprechend den gültigen Normen erbracht werden. 

Wo genau die Unterschiede zwischen der Modulbauweise und Containern liegen, das erfahren Sie auch in unserem Bericht „Babylonische Sprachvielfalt verwirrt – Modulbau oder Container?“
Lesen Sie dazu auch den Praxisleitfaden, den die RWTH Aachen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW sowie bft cognos erarbeitet hat. Hier können Sie sich diesen als PDF herunterladen. 

Allgemeine Bauartzulassung = Brandschutzsicherheit!

KLEUSBERG geht zugunsten der Brandschutzsicherheit bei seinen modularen Bauten bewusst einen anderen Weg als andere Modulbauer hinsichtlich des Vorfertigungsgrades.
Die von anderen Anbietern propagierte hohe Vorfertigung birgt oftmals gravierende brandschutztechnische Probleme. Es ist jedoch sicher nicht im Interesse eines Bauherrn oder Nutzers, ein Gebäude wenige Tage oder Wochen schneller realisiert zu haben, um dann während jahrzehntelanger Nutzung mit einer unausgereiften oder im Brandfall sogar nicht funktionierenden Lösung leben zu müssen. Nicht so bei KLEUSBERG. Unser Ziel ist es, dem Kunden ein Gebäude zu übergeben, das in allen Belangen den Anforderungen des Baurechtes entspricht und aus bautechnischer Sicht kurzfristig genehmigungsfähig ist. Und vor allem, was von sämtlichen Nutzergenerationen dauerhaft gesichert genutzt werden kann. Gerne zeigen wir Ihnen die Unterschiede unserer Konstruktion und Vorgehensweise im Detail sowie die daraus resultierenden klaren Vorteile für Ihr Bauvorhaben.

Hier geht´s zum PDF unserer allgemeinen Bauartgenehmigung.

Zurück zur Übersicht
Diese Seite zu Ihrer Merkliste hinzufügen
Weitere interessante Artikel
Newsletter abonnieren
Mit unserem Online-Newsletter teilen wir unser Know-how, schenken exklusive Einblicke in die KLEUSBERG Welt und halten Sie immer up to date!
Zum Newsletter